Das Mieten von Messgeräten bietet Ihnen einen erheblichen Finanzierungsvorteil, da die Anschaffungskosten nicht einmalig aufgebracht werden müssen, sondern mit einer jährlichen Mietgebühr pro Messgerät berechnet werden und innerhalb der Wärmekostenabrechnung direkt auf die Nutzer umgelegt werden. Gemietet werden können Wasserzähler, Wärmezähler, Heizkostenverteiler sowie Funk- und M-BUS-Systeme. Die Mietdauer richtet sich nach der jeweiligen Eichzeit der Messgeräte.
Der Hecon MietService bietet Ihnen folgende Vorteile:
Die finanzielle Belastung für einen Messgerätekauf entfällt. Die Mietgebühr wird in jährlichen Raten berechnet.
Volle Gewährleistung für die Dauer der jeweiligen Laufzeit (5 bzw. 6 Jahre für Wasser- und Wärmezähler, 10 Jahre für Heizkostenverteiler).
Messgeräte werden im Falle des Erfordernisses kostenlos und fachgerecht durch Fachinstallateure ausgetauscht.
Wir überwachen die Eichgültigkeitsdauer der Messgeräte und sorgen rechtzeitig für die Nacheichung.
Leichte Überschaubarkeit der Messgerätekosten für Eigentümer und Mieter durch die langjährige, beständige Kostengröße und eine gerechte, zeitanteilige Kostenzuordnung (z.B. bei Nutzerwechsel).
Die jährlichen Raten sind nach der Heizkostenverordnung umlagefähig und werden innerhalb der entsprechenden Wärmekostenabrechnung direkt auf die Nutzer (z.B. Mieter) umgelegt.
Die Firma Allmess GmbH in Oldenburg ist unser Partner für Wasser- und Wärmezähler. Allmess steht für höchste Qualität und Zuverlässigkeit.
Als Gebietsvertretung für Baden-Württemberg sind wir Ihr direkter und kompetenter Ansprechpartner.
Das Eichgesetz ist die Grundlage vieler unserer Leistungen. In unsrer Rubrik Service finden Sie nähere Informationen zu Gesetzen und Verordnungen.