Der Gebäudeeigentümer bzw. Hausverwalter ist für die Einhaltung der gesetzlichen Eichpflicht verantwortlich. Die Verantwortung übernehmen wir für Sie im Rahmen eines GarantieService-Vertrages. Mit den jährlichen Raten werden die Messgeräte vorfinanziert, die rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Eichzeit kostenlos ausgetauscht werden.
Der Hecon GarantieService bietet Ihnen folgende Vorteile:
Volle Gewährleistung für die Dauer der jeweiligen Laufzeit (5 bzw. 6 Jahre für Wasser- und Wärmezähler, 10 Jahre für Heizkostenverteiler).
Messgeräte werden im Falle des Ausfalles kostenlos und fachgerecht durch Fachinstallateure ausgetauscht.
Wir überwachen die Eichgültigkeitsdauer der Messgeräte und sorgen rechtzeitig für die Nacheichung. Der Austausch der Messgeräte erfolgt ohne zusätzliche Kosten.
Leichte Überschaubarkeit der Nacheichungskosten für Eigentümer und Mieter durch die langjährige Kostengröße und eine gerechte, zeitanteilige Kostenzuordnung (z.B. bei Nutzerwechseln).
Die jährlichen Raten sind nach der Heizkostenverordnung umlagefähig und werden innerhalb der entsprechenden Wärmekostenabrechnung direkt auf die Nutzer (z.B. Mieter) umgelegt.
Die Firma Allmess GmbH in Oldenburg ist unser Partner für Wasser- und Wärmezähler. Allmess steht für höchste Qualität und Zuverlässigkeit.
Als Gebietsvertretung für Baden-Württemberg sind wir Ihr direkter und kompetenter Ansprechpartner.
Das Eichgesetz ist die Grundlage vieler unserer Leistungen. In unsrer Rubrik Service finden Sie nähere Informationen zu Gesetzen und Verordnungen.